Errichtung neuer Bildungsgänge an den Berufskollegs des Kreises -Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 50 Abs. 3 S. 3 KrO NRW-
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage Nummer 2015/068 liegt ein Antrag zur Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 50 Abs. 3 S. 3 der Kommunalordnung Nordrhein-Westfalen vor. Gegenstand der Vorlage ist die Errichtung neuer Bildungsgänge an den Berufskollegs des Kreises.
Der Inhalt der Entscheidung basiert auf der im Dokument beigefügten Dringlichkeitsentscheidung, welche die rechtliche Grundlage für das weitere Verfahren bildet. Der Beschlussvorschlag sieht die Genehmigung dieser Dringlichkeitsentscheidung vor. Die Federführung der Vorlage liegt beim Kreisausschuss. Die Beratung der Vorlage ist für den Ausschuss für Bildung, den Kreisausschuss sowie den Kreistag in den Sitzungen im September 2015 vorgesehen. Die zuständige Fachabteilung fungiert dabei als Berichterstatter.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 32906100067
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20150629115211