Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Vorschlag zur Wahl eines ordentlichen Mitglieds für den Genossenschaftsrat der Emschergenossenschaft

2015/123 31.08.2015 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2015/123 des Landrats betrifft die Wahl eines ordentlichen Mitglieds für den Genossenschaftsrat der Emschergenossenschaft. Da die fünfjährige Amtsperiode der derzeitigen Mitglieder und ihrer Stellvertreter in diesem Jahr endet, steht eine Neubesetzung an.

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Gesetzes über die Emschergenenschaft besitzen alle Kreise, die ganz oder teilweise im Genossenschaftsgebiet liegen, ein gemeinsames Vorschlagsrecht für einen Sitz im Genossenschaftsrat. Zu diesen Kreisen zählen Ennepe-Ruhr, Unna, Wesel und Recklinghausen. Aufgrund des höchsten Beitragsaufkommens der genossenschaftlichen Städte des Kreises Recklinghausen ist dieser Kreis berechtigt, einen Wahlvorschlag für das ordentliche Mitglied abzugeben.

Die Voraussetzungen für die Wählbarkeit sehen vor, dass die Person Genosse der Genossenschaft ist oder beruflich bei einem Genossen tätig ist bzw. dessen Organen angehört. Ausschlüsse von der Mitgliedschaft im Genossenschaftsrat bestehen für Delegierte der Genossenschaftsversammlung, Mitglieder des Widerspruchsausschusses sowie für Personen, die in einem Dienstverhältnis zu einem anderen Genossen stehen. Eine Wiederwahl der vorgeschlagenen Person ist zulässig. Die Wahl erfolgt nach den Regelungen der Kommunalorganisationsgesetz NRW, wobei die vorgeschlagene Person als gewählt gilt, sofern sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Der Landrat nimmt im Wahlprozess Stimmrecht wahr.

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