Befreiung vom Eigenanteil bei der Lernmittelfreiheit und den Schülerfahrtkosten für Leistungsempfänger nach dem SGB II
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Änderung des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen zum 1. August 2006 wurde die gesetzliche Grundlage für die Befreiung vom Eigenanteil bei der Lernmittelfreiheit und den Schülerfahrtkosten angepasst. Während die Befreiung für Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII unverändert bestehen bleibt, wurde die im Entwurf vorgesehene automatische Befreiung für Leistungsempfänger nach dem SGB II gestrichen. Stattdessen wurde die Entscheidung über weitere Entlastungen in die eigenverantwortliche Zuständigkeit der Schulträger übertragen.
Die Verwaltung legt dar, dass der Kreis als Schulträger der staatlichen Berufskollegs nun selbst entscheiden muss, ob und in welcher Höhe zusätzliche Entlastungen gewährt werden. Eine Ausweitung der Befreiung auf SGB-II-Bezieher würde voraussichtlich jährliche Kosten von etwa 27.000 Euro für die Lernmittelfreiheit verursachen. Zudem könnten bei den Schülerfahrtkosten, insbesondere beim sogenannten Schoko-Ticket, Einnahmeverluste entstehen, die eine Kompensation erfordern würden.
In der Vorlage wird darauf hingewiesen, dass die kommunalen Spitzenverbände gegen eine Ausweitung ohne finanziellen Ausgleich durch das Land argumentieren. Da zudem keine gesetzliche Verpflichtung zur Ausweitung der Befreiung besteht und die aktuelle Haushaltslage berücksichtigt werden muss, wird der Kreistag angehalten, keine weiteren Entlastungen vom Eigenanteil auszusprechen.
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