Errichtung neuer Bildungsgänge an den Berufskollegs des Kreises
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 40/010 sieht die Errichtung neuer Bildungsgänge an den Berufskollegs im Kreis Recklinghausen vor. Zum 1. Februar 2007 sollen als Schulversuch gemäß der Berufskolleganrechnungs- und –zulassungsverordnung NRW zwei vollzeitschulische Berufsausbildungen eingeführt werden. Konkret ist die Einrichtung eines Bildungsgangs für den Ausbildungsberuf Bürokaufmann/-frau am Berufskolleg Dorsten sowie eines Bildungsgangs für den Beruf Bauten- und Objektbeschichter/-in am Berufskolleg Gladbeck vorgesehen.
Die Grundlage für diese Maßnahme bildet das Berufsbildungsreformgesetz, welches die Einrichtung vollzeitschulischer Bildungsgänge für anerkannte Ausbildungsberufe ermöglicht. Ziel der Initiative ist es, den Ausbildungsstellenmarkt zu unterstützen, insbesondere im Hinblick auf die Situation von Altbewerbern. Die Planung basiert auf Abstimmungen zwischen Vertretern der IHK Nord Westfalen, der Handwerkskammer Münster, des DGB, der Arbeitsagenturen Gelsenkirchen und Recklinghausen, der Bezirksregierung Münster sowie den Schulleitungen der beteiligten Berufskollegs.
Die Ausbildung orientiert sich an den geltenden Ausbildungsordnungen und Lehrplänen, wobei die fachpraktische Ausbildung primär durch betriebliche Praxisphasen im Rahmen einer Lernortkooperation erfolgen soll. Die Teilnahme ist für Jugendliche möglich, welche die Vollzeitschulpflicht seit mindestens sechs Monaten erfüllt haben. Die Errichtung der Bildungsgänge ist zunächst auf einen Jahrgang begrenzt und erfolgt als Schulversuch nach den Bestimmungen des Schulgesetzes NRW. Während Schulraum und technologische Ausstattung als vorhanden beschrieben werden, fallen Kosten für Schülerfahrtkosten, Lernmittelfreiheit und die gesetzliche Schülerunfallversicherung an. Der erforderliche Kreistagsbeschluss bedarf der Genehmigung durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW.
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