Einbringung des Entwurfs des Gesamtabschlusses 2016
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreistag des Kreises Recklinghausen hat im Rahmen der Sitzung am 26. September 2017 den Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2016 zur Kenntnis genommen. Mit diesem Beschluss wird der Entwurf zur weiteren Prüfung gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Kommunalverfassung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Der Gesamtabschluss basiert auf der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) in Nordrhein-Westfalen. Er umfasst die Gesamtergebnisrechnung, die Gesamtbilanz, den Gesamtanhang sowie den Gesamtlagebericht und einen Beteiligungsbericht. Ziel des Abschlusses ist es, die gesamte Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises inklusive der ausgegliederten, verselbständigten Aufgabenbereiche darzustellen. Damit soll die politische Steuerung unterstützt und die Beurteilung der Aufgabenerfüllung des Kreises durch seine Beteiligungen ermöglicht werden.
Die Grundlage für den vorliegenden Entwurf bilden der Jahresabschluss der Kernverwaltung zum 31. Dezember 2016 sowie die geprüften Jahresabschlüsse der zu konsolidierenden Unternehmen. Die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016 wurde bereits an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Essen erteilt. Nach Abschluss der Prüfung durch die Gesellschaft wird der Prüfungsbericht dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Eckdaten des Abschlusses wurden den Fraktionen sowie den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses in Papierform und auf Datenträgern zur Verfügung gestellt.
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