Beteiligung gem. § 55 Kreisordnung NRW (KrO NRW) der kreisangehörigen Städte bei der Aufstellung des Haushalts 2018 des Kreises Recklinghausen
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Verfahrens zur Benehmensherstellung gemäß § 55 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen werden die Stellungnahmen der kreisangehörigen Städte zum Kreishaushalt 2018 des Kreises Recklinghausen zur Beratung an die Fachausschüsse verwiesen. Das Verfahren zur Einholung dieser Stellungnahmen wurde bereits Ende Juni 2017 in einer gemeinsamen Sitzung mit den Bürgermeistern und Kämmerern der kreisangehörigen Städte eingeleitet. In diesem Zuge wurden erste Tendenzen des Kreishaushalts vorgestellt.
Am 7. September 2017 wurden den Vertretern der Städte zudem die Eckdaten des Kreishaushalts 2018 erläutert. Die kreisangehörigen Städte wurden aufgefordert, ihre Stellungnahmen oder Einwendungen bis zum 19. September 2017 einzureichen. Die entsprechenden Rückmeldungen werden dem Kreistag zusammen mit dem Entwurf der Haushaltssatzung und deren Anlagen zur Kenntnis gegeben, wobei die Einreichung entweder auf postalischem Weg oder als Tischvorlage erfolgt. Seitens der kreisangehörigen Städte sind bislang keine Terminanfragen für eine Anhörung eingegangen. Die Vorlage liegt dem Kreisausschuss zur Beratung vor, wobei die anschließende Beratung im Kreistag vorgesehen ist.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 40510100135
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20170921163818
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20170925153011