Frauenförderplan 2016 – 2018 sowie Bericht über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2016/006 wird die Fortschreibung des Frauenförderplans 2016–2018 für die Kreisverwaltung Recklinghausen vorgelegt. Der vorangegangene Plan für den Zeitraum 2013–2015 ist im Dezember 2015 ausgelaufen. Gemäß § 5 des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) ist der Kreis dazu verpflichtet, den Plan für die folgenden drei Jahre fortzuschreiben.
Gegenstand des Plans sind Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung, zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder Pflege sowie zum Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen. Ein Ziel ist die Schaffung gleicher Chancen für Frauen und Männer in allen Arbeitsbereichen sowie die Erreichung sozialer und faktischer Gleichstellung. Zukünftig sollen Aspekte der Frauenförderung und Genderkompetenz grundsätzlich in Auswahlverfahren für Führungspositionen einbezogen werden. Die Grundlage für den neuen Plan bildet eine Analyse der Beschäftigtenstruktur mit Stichtag zum 30. Juni 2015.
Der Entwurf wurde von der Gleichstellungsstelle in Zusammenarbeit mit dem Personalservice und unter Einbindung des Personalrates erstellt. Gleichzeitig wird ein Abschlussbericht zum Frauenförderplan 2013–2015 vorgelegt, der die Personalentwicklung und die Umsetzung der bisherigen Maßnahmen dokumentiert. Laut Bericht ist der Frauenanteil in der ersten Führungsebene während der letzten Laufzeit um mehr als 18 Prozent auf 30 Prozent gestiegen. Zukünftige Schwerpunkte der Gleichstellungsstelle umfassen die Evaluation des Jobcenters, die Kreishaussanierung sowie Themen im Bereich der Flüchtlingshilfe.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 40601100005
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20160106071424
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20160106071432