Gründung, Zusammensetzung und Wahl der Mitglieder des Unterausschusses 'SGB II' des Sozial- und Gesundheitsausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2016/093 wird die Gründung eines Unterausschusses „SGB II“ innerhalb des Sozial- und Gesundheitsausschusses des Kreises Recklinghausen beantragt. Das Gremium soll als Beratungsorgan fungieren, um die Transparenz der Arbeit des Jobcenters zu erhöhen und regionale Strategien zur Arbeitsmarktpolitik zu entwickeln. Ziel ist es, durch abgestimmte Beschäftigungsstrategien die dauerhafte Integration von Langzeitarbeitslosen zu fördern und Synergieeffekte zwischen dem Kreis und den zehn zugehörigen Städten zu nutzen.
Der Kreis Recklinghausen ist seit 2012 als kommunaler Träger für die Umsetzung des SGB II verantwortlich. Im Kreis leben rund 71.200 Menschen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, was etwa 11,6 % der Einwohner entspricht. Die jährlichen Kosten für die Unterkunft dieser Bedarfsgemeinschaften belaufen sich auf über 166 Millionen Euro.
Die Besetzung des Unterausschusses soll nach Empfehlung der Verwaltung mit Mitgliedern des Sozial- und Gesundheitsausschusses erfolgen. Die Anzahl der ordentlichen Mitglieder und ihrer Stellvertreter wird durch den Kreistag festgelegt. Die Wahl der Mitglieder erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Der Kreistag entscheidet zudem darüber, ob der Vorsitz des Unterausschusses selbst benannt oder aus der Mitte des Gremiums gewählt wird. Der Unterausschuss verfügt über keine eigenen Entscheidungsbefugnisse, sondern dient der Beratung des Sozial- und Gesundheitsausschusses.
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