Verbindliche Pflegebedarfsplanung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen im Kreis Recklinghausen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/009 sieht die Einführung einer verbindlichen Pflegebedarfsplanung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen im Kreis Recklinghausen vor. Ziel ist es, durch das Instrument der Bedarfsplanung eine gezielte Steuerung der Pflegeinfrastruktur zu ermöglichen. Nach dem Alten- und Pflegegesetz NRW kann die Förderung von Einrichtungen, etwa durch das Pflegewohngeld oder Aufwendungszuschüsse zu Investitionskosten, an den Nachweis eines konkreten Bedarfs gekoppelt werden.
Die Verwaltung legt für den Zeitraum von 2015 bis 2018 eine Planung vor, die auf einer wissenschaftlichen Datenanalyse basiert. Für das Jahr 2016 wird festgestellt, dass kein Bedarf an weiteren vollstationären Pflegeplätzen besteht. Im Gegenteil zeigt die Bestandsaufnahme ein Überangebot von 499 Heimplätzen im Kreis auf, während im Jahr 2015 Anträge auf Neubauten für insgesamt 842 stationäre Plätze vorlagen.
Die Planung soll künftig jährlich erneuert und auf einen Zeitraum von drei Jahren ausgelegt werden. Dabei ist eine Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten sowie die Einbeziehung der Planungen angrenzender Gebietskörperschaften vorgesehen. Während für vollstationäre Plätze eine verbindliche Bedarfsaussage getroffen wird, soll die Entwicklung der Tagespflege zunächst beobachtet werden, da hier noch keine gesicherten Erkenntnisse zur Auslastung vorliegen. Die Verwaltung betont zudem die Notwendigkeit, die Kostenentwicklung durch eine bedarfsgerechte Planung zu steuern und den Grundsatz ambulanter vor stationärer Pflege zu unterstützen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 40701100008
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20160107135549
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20160107135555
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20160107135600