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Beschlussvorlage

Betriebsleistungen der Dortmunder Stadtwerke AG im Kreis Recklinghausen – Direktvergabe und Protokoll über das lokale Anhörungsgespräch vom 21.09.2016

2016/011 27.09.2016 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/011 regelt die künftige Gestaltung der Betriebsleistungen der Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21) im Kreis Recklinghausen. Gegenstand der Vorlage ist die Zustimmung des Kreistags zur geplanten Direktvergabe durch den Rat der Stadt Dortmund. Diese soll die Verkehrsleistungen, die aus der Stadt Dortmund in den Kreis Recklinghausen ausbrechen (Linien 480, 481, 482, NE 11 sowie Teile der SB 22), für den Zeitraum vom 1. Juli 2018 bis zum 31. Dezember 2040 umfassen.

Mit der Wirksamkeit dieser Direktvergabe soll die bisherige Betrauung der DSW21 im Kreis Recklingenhausen, die bis zum 31. Dezember 2019 läuft, zum 1. Juli 2018 zurückgenommen werden. Die Anpassung des Leistungsvolumens erfolgt in Abstimmung mit dem Kreis Recklinghausen.

Zudem wird die Zustimmung zum Protokoll eines lokalen Anhörungsgesprächs vom 21. September 2016 beantragt. Während für den Zeitraum von 2015 bis 2019 die Regelungen des Anhörungsgesprächs vom 24. November 2009 maßgeblich bleiben, sollen die Festlegungen des Protokolls vom September 2016 für die Jahre 2020 bis 2040 gelten. Hierbei wird unter anderem die Belastung des Kreises durch die Vestische Straßenbahnen GmbH als Obergrenze für die DSW21-Leistungen festgelegt. Ein zusätzlicher Kürzungsbetrag von jährlich 200.000 Euro ist für den Zeitraum 2020 bis 2040 vorgesehen, sofern die jährliche Gesamt-Betriebsleistung bei etwa 1,1 Millionen Nutz-Bus-Kilometer liegt. Die Vorlage ist mit der DSW21, der Stadt Dortmund und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr abgestimmt.

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