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Beschlussvorlage

Kreishaussanierung

2016/078 09.05.2016 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung bereitet das Verfahren für die Vergabe der Planungs- und Bauleistungen zur Sanierung des Kreishauses vor. Dabei soll die Vergabe an einen Gesamtunternehmer erfolgen. Dieser Beschlussvorschlag basiert auf dem Planungsbeschluss des Kreistages vom 23. November 2015, der eine Sanierung auf Basis einer flächenoptimierten, offenen Arbeitsumgebung vorsieht.

Nach einer Prüfung durch die Verwaltung sowie unter Einbeziehung einer juristischen Projektbegleitung und eines Beratungsunternehmens wurde die Vergabe an einen einheitlichen Auftragnehmer als wirtschaftlich und technisch sinnvoll bewertet. Die Entscheidung begründet sich mit der Komplexität der technischen und planerischen Aufgabenstellungen bei der Umsetzung einer offenen Bürolandschaft. Durch die Beauftragung eines Gesamtunternehmers sollen der Koordinierungsaufwand reduziert sowie eine höhere Kosten- und Terminsicherheit erreicht werden. Zudem wird die Gewährleistung aus einer Hand als vorteilhaft gegenüber der Vergabe von Einzelgewerken eingestuft.

Die Auswahl des Unternehmens soll im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb erfolgen. Nach einer europaweiten Bekanntmachung werden geeignete Unternehmen zur Abgabe von Angeboten aufgefordert, wobei die Vergabe auf das wirtschaftlichste Angebot erfolgt. Bevor die Ausschreibungsunterlagen veröffentlicht werden, soll das Leistungs- und Sanierungsprogramm dem Kreistag zur Beratung und Abstimmung vorgelegt werden. Die Entscheidung über die Vergabeform ist notwendig, um die anstehenden Arbeiten zur Entwicklung des neuen Bürokonzeptes einleiten zu können.

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