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Beschlussvorlage

RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages und des Garantie- und Konsortialvertrages

2016/124 07.09.2016 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/124 sieht eine Änderung des Gesellschaftsvertrages sowie des Garantie- und Konsortialvertrages der RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH vor. Der Kreis Recklandhausen ist mit einem Anteil von 0,359 % am Stammkapital der RWW beteiligt.

Die geplanten Anpassungen umfassen drei wesentliche Bereiche. Erstens soll der Unternehmensgegenstand erweitert werden, um Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz und Wirtschaftlichkeit zu ermöglichen. Dies schließt die Möglichkeit ein, im Bereich der Energiebeschaffung für den Eigenbedarf tätig zu werden, etwa durch Beteiligungen an Windkraftunternehmen, sofern die Gesellschafterversammlung zustimmt.

Zweitens ist eine Neuregelung der Höchstpreisgrenze vorgesehen. Da die bisherige Orientierung an den BDEW-Durchschnittspreisen für Nordrhein-Westfalen aufgrund mangelnder Datenqualität nicht mehr möglich ist, soll künftig der Verbraucherpreisindex für Deutschland mit dem Verwendungszweck Wasserversorgung als zentrales Element zur Ermittlung der Preisgrenze dienen. Hierfür sind Änderungen sowohl im Gesellschaftsvertrag als auch im Garantie- und Konsortialvertrag vom 29. April 2002 notwendig.

Drittens soll die Zusammensetzung des Aufsichtsrates angepasst werden. Da die RWW keinen obligatorischen Aufsichtsrat mehr besitzt, entfällt die zwingende Anwendung des Drittelbeteiligungsgesetzes. Die Neuregelung sieht vor, die Beteiligung von Mitarbeitervertretern auf Basis des Gesellschaftsvertrages zu regeln und gleichzeitig den aktuellen Rechtsrahmen durch Bezugnahme auf das Drittelbeteiligungsgesetz abzubilden. Die Vorlage wurde mit der RWW abgestimmt.

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