8. Satzung zur Änderung der Allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Recklinghausen vom 09.07.1998
✦ KI-Zusammenfassung
Im Kreisausschuss liegt die Beschlussvorlage 2016/147 zur Änderung der Allgemeinen Gebührensatzung des Kreises Recklinghausen vor. Die vorliegende Satzung zielt darauf ab, die bestehende Regelung vom 9. Juli 1998 anzupassen. Die Allgemeine Gebührensatzung sowie der dazugehörige Gebührentarif dienen als Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung von Gebühren bei Verwaltungsleistungen, sofern keine spezifischen Regelungen für einzelne Leistungen existieren.
Die vorangegangene Anpassung dieser Satzung fand im September 2014 statt. Die aktuellen Änderungen beschränken sich laut der Vorlage ausschließlich auf den Gebührentarif. Neben der Anpassung der Gebührenhöhe sieht die Neuregelung zudem die Einrichtung neuer Tarifstellen vor. Eine detaillierte Gegenüberstellung der Änderungen ist der beigefügten Synopse zum Gebührentarif zu entnehmen. Der Landrat schlägt vor, die Änderungssatzung gemäß der beigefügten Anlage zu beschließen. Die Beratung im Kreisausschuss ist für den 14. November 2016 vorgesehen, gefolgt von der Beratung im Kreistag am 21. November 2016. Federführend für die Vorlage ist der Kreisdirektor.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 41010100146
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20161024152421
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20161024152427