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Beschlussvorlage

Rettungsdienstbedarfsplanung hier: Konzept zur Ergänzungs- und Vollausbildung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern

2016/079 11.05.2016 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/079 sieht die Aufnahme eines Konzepts zur Ergänzungs- und Vollausbildung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern als Anlage zum geltenden Rettungsdienstbedarfsplan vor. Grundlage der Vorlage ist die gesetzliche Neuregelung durch das Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäter sowie die Novelle des Rettungsgesetzes NRW. Diese Bestimmungen schreiben vor, dass in der Notfallrettung mindestens eine qualifizierte Notfallsanitäterin oder ein Notfallsanitäter zur Versorgung der Patienten eingesetzt werden muss und auch die Besetzung der Notarzt-Einsatzfahrzeuge entsprechende Qualifikationen erfordert.

Da bisher Rettungsassistenten für diese Aufgaben eingesetzt wurden, besteht eine Übergangsregelung bis zum Ende des Jahres 2026. Für den Kreis Recklinghausen mit seinem aktuellen Bestand an Rettungsmitteln ergibt sich ein Bedarf von etwa 215,5 Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern sowie zusätzlicher Praxisanleiter. Das Konzept sieht vor, den Bedarf bis zum Jahr 2020 vorrangig durch Ergänzungsausbildungen für bereits tätige Rettungsassistenten zu decken. Parallel dazu sollen für die nächsten drei Jahre 30 Ausbildungsplätze für die dreijährige Vollausbildung an den Rettungswachen im Kreis eingerichtet werden, um den Nachwuchs zu sichern.

Das Konzept wurde unter Beteiligung der kreisangehörigen Städte sowie der Kostenträger und der Bezirksregierung erstellt. Da die Umsetzung finanzielle Auswirkungen auf den Rettungsdienst hat, ist die Verabschiedung durch den Kreistag erforderlich. Die Kosten der Ausbildung sind als Kosten des Rettungsdienstes einzustufen. Das Konzept unterliegt einer jährlichen Überprüfung und Fortschreibung.

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