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Beschlussvorlage

Landschaftsplan Haltern

2016/015 13.01.2016 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/015 sieht vor, den Landschaftsplan Haltern als Satzung zu verabschieden. Die Grundlage für diesen Plan bilden die ursprünglichen Landschaftspläne aus den Jahren 1978 und 1993 sowie die Anpassung der Abgrenzungen an aktuelle Planungserfordernisse, was bereits 2008 mit dem zuständigen Ministerium abgestimmt wurde.

Der Plan umfasst die Stadtgebiete von Haltern am See und Dorsten auf einer Gesamtfläche von etwa 11.320 Hektar. Er legt behördenverbindliche Entwicklungsziele und allgemeinverbindliche Schutzgebiete fest. Dazu gehören 18 Naturschutzgebiete mit einer Fläche von circa 2.230 Hektar, wovon 13 neu ausgewiesen werden, sowie neun Landschaftsschutzgebiete auf rund 8.610 Hektar, vier befristete Landschaftsschutzgebiete und fünf Naturdenkmale. Die forstlichen Festsetzungen wurden mit dem Regionalforstamt abgestimmt.

Das Verfahren beinhaltete die Beteiligung der Behörden, der Träger öffentlicher Belange sowie die Information der Landwirtschaft durch die Landwirtschaftskammer und den Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband. Zudem fanden eine öffentliche Auslegung und die Abwägung von Hinweisen und Anregungen statt.

Für die Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Plans wird mit Zuwendungen von bis zu 80 Prozent aus Landesmitteln gerechnet. Der finanzielle Eigenanteil des Kreises wird durch zweckgebundene Ersatzgelder gedeckt, sodass keine Belastung des Kreishaushaltes entsteht. Nach der Beschlussfassung durch den Kreistag muss die Satzung der Höheren Landschaftsbehörde der Bezirksregierung Münster angezeigt werden.

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