Feststellung des Gesamtabschlusses 2010 und Entlastung des Landrats
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/017 des Kreisausschusses befasst sich mit der Feststellung des Gesamtabschlusses des Kreises Recklingenhausen zum 31. Dezember 2010 sowie der Entlastung des Landrats. Der Abschluss erfolgte erstmals auf Grundlage des NKF-Einführungsgesetzes NRW. Die Bilanzsumme beläuft sich auf 537.543.832,66 Euro, wobei ein Eigenkapital von 6.821.728,56 Euro und ein Jahresüberschuss von 62.659.585,20 Euro ausgewiesen werden.
Der Entwurf des Abschlusses wurde von der Verwaltung erstellt und vom Landrat bestätigt. Im Rahmen des Prüfungsverfahrens beauftragte der Rechnungsprüfungsausschuss die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH mit der Durchführung einer Prüfung. Die Gesellschaft legte einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vor, den der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung vom 28. Januar 2016 als Grundlage für seinen eigenen Schlussbericht übernahm.
Die Vorlage empfiehlt, den vom Rechnungsprüfungsausschuss bestätigten Gesamtabschluss festzustellen und dem Landrat die Entlastung zu erteilen. Eine erneute Entscheidung über die Verwendung des Gesamtergebnisses ist laut Vorlage nicht erforderlich, da die entsprechenden Beschlüsse bereits auf Basis der Einzelabschlüsse des Kreises sowie der Vestischen Straßenbahnen GmbH gefasst wurden. Die Unterlagen werden den Fraktionen in Papierform sowie den Mitgliedern des Kreistages auf Datenträgern zur Verfügung gestellt. Der festgestellte Abschluss ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen und öffentlich bekannt zu machen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 41301100016
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20160120103733
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20160203114424
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20160203114428