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Beschlussvorlage

Jobcenter Kreis Recklinghausen, hier: Änderung der Heranziehungssatzung SGB II

2016/019 13.01.2016 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/019 sieht die Verabschiedung der ersten überarbeiteten Fassung der Heranziehungssatzung über die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Kreis Recklinghausen vor. Der Kreis nimmt die Aufgaben der Grundsicherung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) seit dem 1. Januar 2012 als zugelassener kommunaler Träger wahr.

Die Anpassung der Satzung erfolgt auf Grundlage des Abschlusspapiers eines Evaluationsprozesses, dem der Kreistag im November 2015 zugestimmt hat. Ein wesentlicher Bestandteil der Neufassung ist die Ergänzung des § 2 Absatz 2. Dieser regelt die Sicherstellung einer einheitlichen Aufgabenwahrnehmung in allen Bezirksstellen und im Kreis durch die Bildung eines Vorstands.

Der Vorstand setzt sich aus Vertretungen von drei kreisangehörigen Städten, der Landrätin oder dem Landrat sowie der Fachbereichsleitung J zusammen. Der Vorsitz wird durch die Landrätin oder den Landrat innegehabt, während die Fachbereichsleitung J den stellvertretenden Vorsitz übernimmt. Der Vorstand strebt Entscheidungen im Konsens an, wobei bei fehlender Einstimmigkeit die Entscheidung der Vorsitzperson maßgeblich ist. Die Vorgaben des Vorstands sind für die Bezirksstellen und den Fachbereich J bindend. Eine Geschäftsordnung regelt die weitere Ausgestaltung der Vorstandsarbeit. Weitere inhaltliche und redaktionelle Änderungen der Satzung werden derzeit in Abstimmung mit den Vertretern der Städte erarbeitet und zu einem späteren Zeitpunkt zur Beschlussfassung vorgelegt.

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