Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Beteiligung gem. § 55 Kreisordnung NRW (KrO NRW) der kreisangehörigen Städte bei der Aufstellung des Haushalts 2017 des Kreises Recklinghausen

2016/022 13.01.2016 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Vorlage 2016/022 wird dem Kreistag der Umgang mit den Stellungnahmen der kreisangehörigen Städte zum Kreishaushalt 2017 vorgeschlagen. Gemäß der Regelung des § 55 der Kreisordnung NRW erfolgt die Zuleitung der Stellungnahmen der Städte an den Kreistag zusammen mit dem Entwurf der Haushaltssatzung und deren Anlagen.

Die Benehmensherstellung wurde im Juli 2016 in einer gemeinsamen Sitzung mit den Bürgermeistern und Kämmerern der kreisangehörigen Städte eingeleitet. Aufgrund einer Verschiebung des Termins zur Erläuterung der Eckdaten des Kreishaushalts 2017 wurde die Frist für die Formulierung von Stellungnahmen bzw. Einwendungen durch die Städte auf den 7. Oktober 2016 festgelegt.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Stellungnahmen der kreisangehörigen Städte zur Beratung an die Fachausschüsse zu verweisen. Sollten die Stellungnahmen bereits vor der Einbringung des Haushalts am 26. September 2016 vorliegen, werden diese dem Kreistag als Tischvorlage ausgehändert. Falls die Rückmeldungen erst nach diesem Termin eingehen, erfolgt eine postalische Nachreichung. Federführend für diese Vorlage ist der Kreistag.

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