Einbringung des Entwurfs des Gesamtabschlusses 2015 mit der Anlage der Gesamtabschlüsse der Haushaltsjahre 2011 – 2014
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreisdirektor hat dem Kreistag die Beschlussvorlage 2016/024 zur Einbringung des Entwurfs des Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2015 vorgelegt. Dieser Entwurf umfasst zusätzlich die Gesamtabschlüsse der Haushaltsjahre 2011 bis 2014 als Anlage. Grundlage für die Erstellung ist das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF), welches neben dem Jahresabschluss die Aufstellung eines Gesamtabschlusses vorschreibt. Dieser setzt sich aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz, dem Gesamtanhang, dem Gesamtlagebericht sowie einem Beteiligungsbericht zusammen. Ziel des Verfahrens ist es, die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises unter Einbeziehung der verselbständigten Aufgabenbereiche darzustellen.
Unter Anwendung des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse werden die rückständigen Abschlüsse der Jahre 2011 bis 2014 gemeinsam mit dem Abschluss 2015 vorgelegt. Dadurch entfallen die separaten Verfahrensschritte für die vorangegangenen Jahre zwischen der Bestätigung durch den Landrat und der Anzeige bei der Kommunalaufsicht. Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2015 wird zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Die Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Essen wurde bereits beauftragt. Der Bericht der Prüfung soll dem Rechnungsprüfungsausschuss im März 2017 zugehen, wobei ein Feststellungsbeschluss im Kreistag für Mai 2017 vorgesehen ist. Die Eckdaten werden den Fraktionen und dem Rechnungsprüfungsausschuss in Papierform sowie den Mitgliedern des Kreistages auf einem Datenträger zur Verfügung gestellt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 196 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 41301100023