Feststellung des Jahresabschlusses 2015 und Entlastung des Landrats
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/025 des Kreisausschusses befasst sich mit der Feststellung des Jahresabschlusses des Kreises Recklinghausen zum 31. Dezember 2015 sowie der Entlastung des Landrates. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde durch die zuständige Finanzverwaltung aufgestellt und vom Landrat bestätigt. Im Rahmen der Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO wurden lediglich redaktionelle Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf vorgenommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Prüfbericht sowie den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk in seiner Sitzung am 2. November 2016 als Schlussbericht übernommen.
Der Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von 540.329.722,56 Euro und ein Eigenkapital von 53.002.790,46 Euro aus. In der Ergebnisrechnung wird ein Jahresüberschuss in Höhe von 8.613.770,68 Euro ausgewiesen. Die Verwaltung schlägt vor, diesen Überschuss dem Eigenkapital zuzuführen, um die Eigenkapitalstruktur des Kreises zu stabilisieren. Nach der Zuweisung des Überschusses setzen sich die Rücklagen aus einer Allgemeinen Rücklage in Höhe von 35.249.489,65 Euro, einer Ausgleichsrücklage in Höhe von 17.624.744,82 Euro sowie einer Sonderrücklage in Höhe von 128.555,99 Euro zusammen.
Unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses wird vorgeschlagen, den Jahresabschluss festzustellen, den Überschuss dem Eigenkapital zuzuführen und dem Landrat für das Jahr 2015 die Entlastung zu erteilen. Die Unterlagen werden den Fraktionen in Papierform sowie den Mitgliedern des Kreistages auf einem Datenträger zur Verfügung gestellt.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20161010074635