Örtliche Alten- und Pflegeplanung des Kreises Recklinghausen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Berichtsvorlage 2016/155 befasst sich mit der örtlichen Alten- und Pflegeplanung des Kreises Recklinghausen. Grundlage der Planung ist das Alten- und Pflegegesetz NRW, welches die Kommunen dazu verpflichtet, eine pflegerische Angebotsstruktur sicherzustellen, die den örtlichen Bedarfen entspricht. Dies umfasst neben pflegerischen Leistungen auch nicht pflegerische Angebote für ältere Menschen sowie für pflegende Angehörige. Die Planung dient der Bestandsaufnahme vorhandener Angebote, der Feststellung quantitativer und qualitativer Bedarfe sowie der Erarbeitung von Maßnahmen zur Sicherung oder Weiterentwicklung der Infrastruktur.
Der Entwurf der Planung wurde in Zusammenarbeit mit einem Arbeitskreis der Altenhilfekoordinatoren der kreisangehörigen Städte entwickelt. Zudem flossen Ergebnisse einer Projektarbeit von Studierenden zur altersgerechten Quartiersentwicklung in das Dokument ein. Der Plan gliedert sich in eine Bestandsaufnahme der Pflegeangebote – unter anderem zu Themen wie ambulante Pflege, Hospizwesen, Demenzversorgung und Fachkräftemangel – sowie in den Bereich der altersgerechten Quartiersentwicklung und des Wohnens im Alter.
Die Verwaltung schlägt vor, die Alten- und Pflegeplanung künftig als fortlaufende Fortschreibung der bisherigen Planungen durchzuführen. Ziel ist es, die Planung mit Bereichen wie der Stadtentwicklung und Demografiestrategien zu verzahnen. Während die Versorgung mit vollstationären Pflegeplätzen im Kreis derzeit als ausreichend bewertet wird, soll die Situation der stationären Pflege in einer separaten Beschlussvorlage dargestellt werden.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 197 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 41310100154
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20161024074329