Bericht zum Entwurf einer Vereinbarung zur Durchführung der solitären Frühförderung im Kreis Recklinghausen in Anlehnung an die Muster-Vereinbarung des Landes zur interdisziplinären Frühförderung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Berichtsvorlage 2016/157 befasst sich mit dem Entwurf einer neuen Vereinbarung zur Durchführung der solitären Frühförderung im Kreis Recklinghausen. Die heilpädagogische Frühförderung dient der Beratung und Förderung von Kindern mit drohenden oder bestehenden Behinderungen sowie deren Familien, um Entwicklungsstörungen frühzeitig zu erkennen oder deren Auswirkungen zu mildern. Während die Krankenkassen bei krankheitsbedingten Schädigungen zuständig sind, obliegt dem Kreis als Sozialhilfeträger die Verpflichtung zur Kostenübernahme für heilpädagogische Leistungen bei Kindern vor dem Schuleintritt.
Bisher werden im Kreis Recklinghausen Leistungen als solitäre Leistungen durch die jeweiligen Kostenträger übernommen, da keine Vereinbarung über fachübergreifende Komplexleistungen vorlag. Die neue Vereinbarung orientiert sich an der Mustervereinbarung des Landes zur interdisziplinären Frühförderung und regelt die Leistungserbringung, die Vergütung, die Prüfung der Leistungen sowie die Aufnahmemodalitäten und das Bewilligungsverfahren. Ein Ziel ist die strukturelle Gleichbehandlung aller Anbieter sowie eine angepasste Vergütungsstruktur. Zudem legt die Vereinbarung das Verhältnis zwischen ambulanten Leistungen in den Einrichtungen und mobilen Leistungen im Lebensbereich der Kinder fest.
Die Versorgung im Kreis erfolgt durch sechs Frühförderstellen in Castrop-Rauxel, Dorsten, Marl, Haltern am See, Gladbeck und Recklinghausen sowie eine freie Praxis in Castrop-Rauxel. Die Ausgaben für die Frühförderung zeigten zwischen 2013 und 2015 eine geringfügige Steigerung, wobei jährlich etwa 900 Kinder gefördert werden. Die Verwaltung stuft den Entwurf als unterschriftsreif ein.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 41310100156
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20161013112929
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20161013113004
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20161013113040