Gebührenerhebung auf dem Gebiet der Fleischhygiene Änderungssatzungen des Kreises Recklinghausen für den Zeitraum vom 01.04.2013 – 31.12.2013 für den Schlachthof Recklinghausen GmbH in Recklinghausen sowie für die Zeiträume vom 01.01.2008 – 31.03.2009 und 01.04.2010 – 31.12.2013 für den Schlachthof der Fa. Westfleisch Erkenschwick GmbH in Oer-Erkenschwick
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreistag des Kreises Recklinghausen soll über zwei Änderungssatzungen zur Gebührenerhebung im Bereich der Fleischhygiene entscheiden. Hintergrund der Vorlage ist ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zwischen dem Schlachthof Recklinghausen und dem Kreis. Aufgrund richterlicher Hinweise zur Kalkulation der Gebührensätze müssen die angefochtenen Bescheide aufgehoben und die Satzungen angepasst werden. Die gerichtlichen Vorgaben verlangen, dass Gebührensätze auf differenzierten Kostenblöcken basieren und für vergangene Zeiträume die tatsächlichen Betriebsergebnisse berücksichtigen.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die zweite Änderungssatzung zur Anpassung der Gebühren für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2008 sowie die sechste Änderungssatzung zur Anpassung der Gebühren ab dem 1. April 2010 vor. Betroffen sind die Gebührensätze für die Fleischbeschau von Schweinen in der Schlachthof Recklinghausen GmbH sowie in der Schlachthof der Fa. Westfleisch Erkenschwick GmbH. Die Fachabteilung hat die Jahresabschlüsse auf Basis der neuen Vorgaben neu erstellt.
Durch die Anpassung der Gebührensätze ergeben sich Nachforderungen für den Kreis. Für den Schlachthof Recklinghausen beläuft sich die Nachforderung für den Zeitraum von April bis Dezember 2013 auf 12.988,18 Euro. Für den Schlachthof der Fa. Westfleisch Erkenschwick GmbH ergibt sich eine Nachforderung in Höhe von 162.066,08 Euro. Die Erhebung der Gebühren dient der Kostendeckung der veterinärrechtlichen Kontrollen und soll eine finanzielle Belastung der kreisangehörigen Städte durch die Kreisumlage vermeiden.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20160203111555
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20160203111604