Erweiterung der Personalkostenförderung des Landes NRW im Kommunalen Integrationszentrum um zwei weitere Stellen bis zum 31.12.2017
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Kreises Recklinghausen informiert über die Erweiterung des Kommunalen Integrationszentrums durch zwei zusätzliche Stellen, die bis zum 31. Dezember 2017 befristet sind. Diese Aufstockung erfolgt durch Personalkostenförderung des Landes Nordrhein-Westfalen. Pro Vollzeitstelle werden 50.000 Euro für Personalkosten sowie 10.000 Euro für Sachkosten übernommen.
Die neuen Stellen sollen die Vernetzung und Koordination im Bereich der Flüchtlingshilfe sowie die Arbeit im Ehrenamt verstärken. Die Besetzung der Positionen erfordert Qualifikationen in den Bereichen Soziale Arbeit, Pädagogik, Erziehungswissenschaften oder eine Verwaltungsausbildung. Das Zentrum, das bereits über 5,5 Stellen verfügt, übernimmt als Träger der Kreisverwaltung interkulturelle Aufgaben und bietet Beratung sowie Qualifizierung für Fachkräfte und Unterstützung für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte an.
Zu den weiteren Aufgaben des Zentrums gehören die Durchführung von Bestandserhebungen zu Integrationsangeboten im Kreis, die Entwicklung von Schulungskonzepten für ehrenamtlich Tätige über das Landesförderprogramm KOMM-AN NRW sowie der Aufbau eines Dolmetscherpools. Zudem arbeitet die Einrichtung an einem kreisweiten Integrationskonzept für Neuzuwandernde in Zusammenarbeit mit den Fachbereichen Bildung, Ordnung und dem Jobcenter. Die finanzielle Belastung für den Kreis beschränkt sich im Wesentlichen auf die Bereitstellung der benötigten Räumlichkeiten.
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