Bildung eines gemeinsamen Kreiswahlausschusses für die Wahlkreise 70 bis 73 für die Landtagswahl
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2016/158 wird die Bildung eines gemeinsamen Kreiswahlausschusses für die Wahlkreise 70 bis 73 des Kreises Recklinghausen zur Landtagswahl am 14. Mai 2017 beantragt. Die Wahlkreise umfassen die Gebiete Recklinghausen II, III, IV und V, welche Teile der Städte Herten, Marl, Gladbeck, Dorsten, Haltern am See, Oer-Erkenschwick, Datteln, Castrop-Rauxel und Waltrop abdecken. Gemäß den Bestimmungen des Landeswahlgesetzes ist die Zusammenlegung dieser Wahlkreise in einem gemeinsamen Ausschuss möglich, während für den Wahlkreis Recklinghausen I aufgrund der Sonderregelung für kreisangehörige Städte, die einen eigenen Wahlkreis bilden, der Rat der Stadt Recklingen den Ausschuss bestimmt.
Der Landrat fungiert als Kreiswahlleiter, während der Kreisdirektor als sein Stellvertreter fungiert. Der Ausschuss soll zudem aus sechs Beisitzern sowie deren persönlichen Stellvertretern bestehen. Die Wahl der Beisitzer erfolgt durch den Kreistag nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, sofern kein einheitlicher Wahlvorschlag zustande kommt. Neben Kretsagsmitgliedern können auch sachkundige Bürger als Beisitzer bestellt werden, sofern keine Unvereinbarkeit mit dem Mandat vorliegt. Die Aufgaben des gemeinsamen Kreiswahlausschusses umfassen die Entscheidung über Einsprüche im Mängelbeseitigungsverfahren der Kreiswahlvorschläge, die Beschlussfassung über die Zulassung der Wahlvorschläge sowie die Feststellung des Wahlergebnisses in den betreffenden Wahlkreisen.
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