Erbschaftsfonds Jahresbericht 2015 gem. § 7 der Richtlinie des Kreises Recklinghausen über die Gewährung von Hilfen aus den für soziale Zwecke zufließenden privaten Mitteln (Erbschaft) in der Fassung des Kreistagsbeschlusses vom 05.10.2009
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 2016/028 legt den Jahresbericht 2015 für den Erbschaftsfonds des Kreises Recklinghausen vor. Der Fonds basiert auf einer Erbschaft in Höhe von 314.510,02 Euro, die dem Kreis am 29. Mai 1991 zugeflossen ist. Gemäß der geltenden Richtlinie sollen die jährlichen Zinserträge aus diesem Kapital für soziale Zwecke verwendet werden.
Im Berichtsjahr 2015 standen Haushaltsmittel in Höhe von 2.211,07 Euro zur Verfügung, welche vollständig ausgegeben wurden. Im Vergleich zu den Vorjahren zeigt sich eine Veränderung der verfügbaren Mittel, die im Jahr 2012 und 2011 jeweils bei etwa 15.000 Euro lagen.
Im Jahr 2015 wurden insgesamt 12 Vorschläge für Hilfen eingereicht, wobei aufgrund der begrenzten Haushaltsmittel drei Anträge berücksichtigt werden konnten. Die Mittel wurden für die Anschaffung von Hausrat für eine Familie aus Datteln sowie für eine alleinerziehende Frau aus Castrop-Rauxel verwendet. Zudem wurden Beihilfen für die Tagesbetreuung von drei psychisch erkrankten Männern aus Recklinghausen und Herten gezahlt. Ein Antrag auf einen Zuschuss für ein behindertengerechtes Kraftfahrzeug wurde an die Aktion Mensch e.V. verwiesen. Vorschläge für betreute Gruppenreisen wurden aufgrund der geringen Zinserträge nicht berücksichtigt, sodass Einzelfallhilfen Vorrang erhielten.
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