Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Leistungen des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe - Heranziehungssatzung

2016/170 16.12.2016 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage 2016/170 wird dem Kreistag ein Entwurf für eine neue Satzung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Sozialhilfe nach dem SGB XII vorgelegt. Grundlage für diese Neuregelung ist das Erste allgemeine Gesetz zur Stärkung der Sozialen Inklusion in Nordrhein-Westfalen, welches am 1. Juli 2016 in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz führt zu einer Neuzuweisung von Zuständigkeiten zwischen den örtlichen Trägern und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) als überörtlichem Träger.

Durch die gesetzlichen Änderungen werden die fachlichen Hilfen im Bereich der ambulanten Wohnhilfen beim LWL gebündelt, während die existenzsichernden Leistungen bei den örtlichen Trägern verbleiben. Konkret liegt die Zuständigkeit für die ambulante Hilfe zur Pflege sowie für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien nun beim LWL. Die Satzung regelt die Heranziehung des Kreises Recklinghausen zur Durchführung dieser Aufgaben.

Die neue Satzung ermöglicht es dem Kreis, die ihm übertragenen Aufgaben an die kreisangehörigen Städte weiterzudelegieren, um die bisherige Aufgabenverteilung beizubehalten. Die Regelungen umfassen unter anderem die Übertragung von Aufgaben, die Kostentragung, die Erstellung von Testaten gegenüber dem LWL sowie den Umgang mit Rechtsbehelfen. Die Verwaltung sieht vor, dass durch eine umfassende Übertragung Änderungen der LWL-Satzung nicht unmittelbar eine Anpassung der Kreis-Satzung erforderlich machen.

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