Einführung und Verpflichtung eines Kreistagsmitglieds
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Berichtsvorlage 2016/083 informiert der Landrat den Kreistag über eine personelle Veränderung in der Zusammensetzung des Gremiums. Ein bisheriges Kreistagsmitglied hat sein Mandat zum 31. Mai 2016 niedergelegt.
Der Kreiswahlleiter hat die Nachfolge festgestellt und eine Person als neues Mitglied für den Kreistag bestimmt. Die Annahme der Wahl wurde gegenüber dem Kreiswahlleiter erklärt. Gemäß § 46 Abs. 3 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen erfolgt die Einführung des neuen Kreistagsmitglieds durch den Landrat. Dabei wird die Person in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung der Aufgaben verpflichtet.
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