Wahl eines stellvertretenden Kreisausschussmitglieds
✦ KI-Zusammenfassung
Im Kreisausschuss des Kreises Recklinghausen steht die Neubesetzung eines stellvertretenden Mitglieds an. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines bisherigen stellvertretenden Mitglieds aus dem Kreistag, wodurch auch der Sitz im Kreisausschuss vakant geworden ist.
Gemäß der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen ist der Kreistag dazu verpflichtet, auf Vorschlag der Gruppe, die das ausgeschiedene Mitglied nominiert hatte, eine Nachfolge zu wählen. Da das bisherige Mitglied auf Vorschlag der FDP-Kreistagsfraktion in den Ausschuss gewählt worden war, erfolgt die Nachwahl entsprechend auf Basis der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger als stellvertretendes Mitglied in den Kreisausschuss zu wählen. Das Verfahren zur Nachwahl für ausgeschiedene Mitglieder des Kreisausschusses richtet sich nach den Bestimmungen der Kreisordnung.
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