Verbindliche Pflegebedarfsplanung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen im Kreis Recklinghausen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/161 sieht vor, dass der Kreistag die Pflegebedarfsplanung des Kreises Recklinghausen für die Jahre 2017 bis 2019 festlegt. Für das Jahr 2017 wird dabei kein Bedarf an weiteren vollstationären Pflegeplätzen im Kreis festgestellt.
Die Planung basiert auf einem gesetzlichen Auftrag des Alten- und Pflegegesetzes NRW, der den Kommunen ein Instrument zur bedarfsgerechten Steuerung stationärer Pflegeplätze einräumt. Eine verbindliche Planung dient als Voraussetzung für die Entscheidung über die Förderung zusätzlicher teil- oder vollstationärer Einrichtungen. Die aktuelle Datenlage zeigt für das Jahr 2016 ein Überangebot an stationären Pflegeplätzen, da bereits Anträge auf Bauvorhaben für rund 800 Plätze vorliegen. Durch die verbindliche Planung sollen weitere Investitionen, die zu einem Überangebot führen könnten, unterbunden werden, um den Wettbewerbsdruck unter den Trägern zu begrenzen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die langfristige Planung die Zielsetzung „ambulant vor stationär“ unterstützt. Die Prognosen für die Jahre 2017 bis 2019 berücksichtigen die Entwicklung der Pflegebedürftigenzahlen sowie die Auswirkungen des Pflegestärkungsgesetzes II und III. Die Planung umfasst eine detaillierte Bestandsaufnahme der vorhandenen Plätze sowie die Berücksichtigung von Neubau- und Umbauvorhaben. Der Beschluss muss jährlich wiederholt und im Rahmen der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege thematisiert werden.
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