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Beschlussvorlage

Abfallwirtschaft im Kreis Recklinghausen Gebühren und Entgelte für das Jahr 2017

2016/040 19.01.2016 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/040 regelt die Abfallgebühren und Entgelte im Kreis Recklinghausen für das Jahr 2017. Der Kreistag soll die Gebühr für die Beseitigung von Hausmüll, hausmüllähnlichem Abfall sowie Problemabfällen aus Haushalten, die von den Städten anzulieferten, auf 145,00 € pro Tonne festsetzen. Dieser Wert steht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des EKOCity Abfallwirtschaftsverbandes. Die kalkulierten Entsorgungskosten belaufen sich auf 148,85 € pro Tonne. Um die Gebühr im Vergleich zum Vorjahr um etwa 0,7 % senken zu können, ist eine Entnahme von rund 548.000 € aus der Gebührenrücklage vorgesehen. Der Bestand der verfügbaren Rücklage beläuft sich nach Abzug bereits erfolgter Entnahmen auf etwa 2,77 Millionen Euro.

Für die Anlieferung von unsortiertem Sperrmüll am EKOCity Center Bochum wird eine Gebühr von 117,50 € pro Tonne vorgeschlagen. Die Gebühr für die Verwertung biologischer Abfälle wird auf 78,07 € pro Tonne festgesetzt, was dem Niveau des Vorjahres entspricht und auf einer Vereinbarung mit dem Kreis Borken basiert. Zudem sieht die Vorlage die Fortführung spezieller Entgelte für getrennt angelieferte Abfälle wie Altpapier, Altholz, Altmetalle sowie Garten- und Parkabfälle vor, um die Abfallverwertung zu fördern. Die entsprechenden Entgelte werden gemäß der Satzung durch den Anlagenbetreiber von den kreisangehörigen Städten erhoben. Mit den vorgeschlagenen Gebührenwerten soll die Gebührensatzung zur Abfallentsorgung im Kreis Recklinghausen für das Jahr 2017 angepasst werden.

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