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Beschlussvorlage

Personalkostenzuschuss für die Beratungsstelle des Fördervereins für hör- und hörsehbehinderte Menschen im Vest Recklinghausen e. V.

2016/096 20.07.2016 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/096 sieht die Fortführung der finanziellen Unterstützung für die Beratungsstelle des Fördervereins für hör- und hörsehbehinderte Menschen im Vest Recklinghausen e. V. vor. Der Kreisausschuss befasst sich mit der Neuregelung der Personalkostenzuschüsse, die ab dem 1. Januar 2017 auf maximal 90.000 Euro pro Jahr begrenzt werden sollen.

Der Vorschlag umfasst die Übernahme der tatsächlich entstandenen Personalkosten für eine Fachkraft (EG 11 TVöD) sowie eine halbe Stelle (EG 6 TVöD) zur niedrigschwelligen Unterstützung. Zusätzlich sollen eine Sachkostenpauschale von 10 % und eine Gemeinkostenpauschale von 5 % der Personalkosten gewährt werden. Um die Beratungskapazitäten zu sichern, werden zudem 5 % der Personalkosten für Gebärdensprachdolmetscherkosten zur Unterstützung des gehörlosen Vereinsvorsitzenden übernommen.

Die Grundlage der Vorlage ist die Sicherstellung der Grundversorgung für hör- und hörsehbehinderte Menschen im Kreisgebiet. Nachdem die Förderung zuvor auf 70.000 Euro pro Jahr reduziert worden war, soll durch die neue Leistungsvereinbarung die Finanzierung der 1,5 Stellen stabilisiert werden. Der Zuschuss für die niedrigschwellige Unterstützung wird erst wirksam, sobald die entsprechende Verwaltungsstelle neu besetzt ist. Die Auszahlung der Mittel soll weiterhin in vier Raten erfolgen, wobei die endgültige Abrechnung auf Basis der nachgewiesenen Kosten erfolgt.

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