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Berichtsvorlage

Nebentätigkeiten und Nebeneinnahmen des Landrates Süberkrüb im Jahr 2015

2016/046 22.03.2016 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Berichtsvorlage 2016/046 des Kreistags befasst sich mit der Offenlegung der Nebentätigkeiten und Nebeneinnahmen des Landrates für das Jahr 2015. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Korruptionsbekämpfungsgesetzes Nordrhein-Westfalen sowie des Landesbeamtengesetzes ist der Landrat verpflichtet, dem Kreistag bis zum 31. März des Folgejahres eine entsprechende Aufstellung vorzulegen.

Im Rahmen der Berichtsvorlage wird erläutert, dass Gremientätigkeiten unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie der entsprechenden Erlasse des Ministeriums für Inneres und Kommunales behandelt werden. Nach der Nebentätigkeitsverordnung müssen Vergütungen aus Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst, sofern sie die Grenze von 6.000,00 Euro überschreiten, an den Dienstherrn abgeführt werden. Für das Rechnungsjahr 2015 wurde ein Betrag in Höhe von 8.036,00 Euro abgeführt.

Der Landrat hat die Aufstellung für das Jahr 2015 bereits im März 2016 an die Mitglieder des Kreistags übermittelt, womit die formale Verpflichtung gegenüber dem Gremium erfüllt ist. Auf Wunsch des Landrates erfolgt die Behandlung der Vorlage in der öffentlichen Sitzung des Kreistags am 13. Juni 2016, um eine Information der Öffentlichkeit zu gewährleisten.

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