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Beschlussvorlage

Jobcenter Kreis Recklinghausen, hier: Aufhebung der Beteiligungssatzung SGB II

2016/125 22.09.2016 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage 2016/125 wird die Aufhebung der Beteiligungssatzung SGB II des Kreises Recklinghausen beantragt. Die Satzung vom 27. Oktober 2011 regelte die Beteiligung der kreisangehörigen Städte an den Aufwendungen, die im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch anfallen.

Der Kreis Recklinghausen fungiert seit dem 1. Januar 2012 als zugelassener kommunaler Träger nach § 6a SGB II. Gemäß dem Ausführungsgesetz zum Zweiten Buch Sozialgesetzbuch für das Land Nordrhein-Westfalen (AG-SGB II NRW) sind die kreisangehörigen Gemeinden bei einer Heranziehung durch den Kreis verpflichtet, 50 Prozent der Aufwendungen zu tragen. Die Verwaltung hatte von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, über eine Satzung eine abweichende Verteilung festzulegen. Dies geschah in zwei Schritten, wobei der Beteiligungssatz im Jahr 2012 bei 40 Prozent lag und ab dem Jahr 2013 auf die gesetzlich vorgesehene Quote von 50 Prozent angehoben wurde.

Da durch die Erreichung der 50-prozentigen Kostenbeteiligung der kreisangehörigen Städte zum 1. Januar 2013 die gesetzlich vorgeschriebene Verteilungsquote bereits umgesetzt ist, entfallen die Grundlage und die Notwendigkeit für das Fortbestehen einer gesonderten Beteiligungssatzung. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Sozial- und Gesundheitsausschuss, den Kreisausschuss sowie den Kreistag vorgelegt.

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