Finanzielle Zuwendungen der Städte und des Kreises an die Träger der freien Wohlfahrtspflege 2015/2016
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage mit der Nummer 2016/100 dient der Erfüllung der Informationspflicht gegenüber dem Sozial- und Gesundheitsausschuss. Gemäß einem Beschluss des Ausschusses aus dem Jahr 1979 ist die Verwaltung dazu angehalten, jährlich über die finanziellen Zuwendungen der Städte und des Kreises an die Träger der freien Wohlfahrtspflege zu berichten.
Der Sachverhalt beschreibt, dass der Kreis in der Vergangenheit zahlreiche Fördermaßnahmen initiiert und durchgeführt hat, um eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten. In der Folge wurden diese Förderungen teilweise von den Städten im Kreisgebiet übernommen oder weitergeführt. Als Folge dieser Entwicklung wurde die Kreisumlage gesenkt. Die vorliegende Vorlage gibt die Zusammenstellung der finanziellen Zuwendungen für den Berichtszeitraum 2015/2016 zur Kenntnis.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 42707100099
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20160728104250
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20160728104257