Vorschlag zur Ersatzberufung von zwei ordentlichen Mitgliedern für den Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Recklinghausen
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2016/101 wird die Ersatzberufung von zwei ordentlichen Mitgliedern für den Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Recklinghausen vorgeschlagen. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden zweier bisheriger ordentlicher Mitglieder aus dem Ausschuss auf eigenen Wunsch. Da die aktuelle Amtszeit des Verwaltungsausschusses bis zum 30. Juni 2022 läuft, sind Nachfolger zu benennen.
Der Landrat schlägt vor, eine Person als Nachfolger für das erste ausscheidende Mitglied und eine weitere Person als Nachfolger für das zweite ausscheidende Mitglied zu berufen. Für die Gruppe der öffentlichen Körperschaften sind insgesamt vier ordentliche Mitglieder zu benennen. Bereits durch einen Beschluss des Kreistags vom 23. November 2015 wurden neben den ausscheidenden Mitgliedern zwei weitere Personen für die Berufung vorgeschlagen.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuches III erfolgt die eigentliche Berufung der Mitglieder durch den Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit. Die Bezirksregierung Münster fungiert hierbei als vorschlagsberechtigte Stelle für die Gruppe der öffentlichen Körperschaften. Die Besetzung der Mitglieder der öffentlichen Körperschaften ist an die Voraussetzung gebunden, dass die Vertreter der Gemeinden oder Gemeindeverbände hauptamtlich oder ehrenrechtlich in deren Gebiet tätig sind. Zudem sind für die Berufung bestimmte rechtliche Voraussetzungen hinsichtlich der Staatsangehörigkeit und des Wahlrechts zu erfüllen, während Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit von einer Mitgliedschaft ausgeschlossen sind.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 201 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 42907100100