Kreis Recklinghausen Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

Änderung der Zuwendungsrichtlinien des Kreises Recklinghausen

50/075 25.05.2004 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage 50/075 wird eine Änderung der Zuwendungsrichtlinien des Kreises Recklinghausen (Ortsrecht lfd. Nr. 2.6) beantragt. Die vorgeschlagene Änderung soll rückwirkend mit Wirkung vom 1. Januar 1985 in Kraft treten.

Gegenstand der Neuregelung ist die Handhabung von Rückforderungen bei einer Änderung des Verwendungszwecks von geförderten Einrichtungen. Bisher waren Träger von Baumaßnahmen verpflichtet, die geförderten Objekte über eine Zweckbindungsfrist von 20 Jahren zu erhalten. Bei einer vorzeitigen Änderung des Verwendungszwecks mussten Darlehen oder Zuschüsse sofort und in voller Höhe zurückgezahlt werden.

Die Neufassung sieht vor, dass bei einer bereits erfolgten zweckentsprechenden Nutzung von mindestens 15 Jahren der Rückforderungsanspruch bei Zuschüssen anteilig reduziert wird. Der Zeitraum der Nutzung berechnet sich dabei von der Inbetriebnahme nach Neu- oder Umbau bis zur Änderung des Verwendungszwecks. Für Darlehen wird festgelegt, dass bei einer Änderung des Verwendungszwecks vor Ablauf der 20 Jahre die sofortige Gesamtrückzahlung möglich bleibt. Erfolgt keine sofortige Rückzahlung, gelten die ursprünglichen Tilgungsregelungen weiter, wobei das Darlehen ab dem Zeitpunkt der Zweckänderung mit zwei Prozent über dem Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches zu verzinsen ist. Zudem wird klargestellt, dass der Wegfall oder die Aufgabe einer Einrichtung der Änderung des Verwendungszwecks gleichgestellt ist.

Die Verwaltung begründet die Änderung damit, dass die bisherige Regelung den aktuellen Anforderungen der Pflegeeinrichtungen, etwa durch notwendige Neubauten zur Anpassung an veränderte Zimmerstrukturen, nicht mehr gerecht werde.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 216 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente