Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Zuschuss an das Diakonische Werk Recklinghausen zur Weiterführung der Beratungstätigkeit der Schuldnerberatungsstellen - Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 50 Absatz 3 Satz 2 KrO NRW -

50/076 19.07.2004 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Kreisausschuss hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 50 Absatz 3 Satz 2 KrO NRW die Gewährung eines Zuschusses an das Diakonische Werk Recklinghausen beschlossen. Die Finanzierung in Höhe von 29.383,00 Euro dient als Übergangsregelung bis zum Inkrafttreten des SGB II, um die Weiterführung der Beratungstätigkeit der Schuldnerberatungsstellen zu ermöglichen.

Die Entscheidung basiert auf einer Diskussion in der Kreistagssitzung vom 12. Juli 2004, in der die Sicherung der Schuldnerberatung thematisiert wurde. Da die Agentur für Arbeit keine Möglichkeit zur weiteren Förderung der Stellen vorsieht und keine alternativen Finanzierungsmöglichkeiten vorhanden sind, wurde die Notwendigkeit einer staatlichen Unterstützung dargelegt. Laut Mitteilung des Diakonischen Werks würde ein Ende der Beratungsleistung, die seit November 1999 besteht, insbesondere in den Städten Recklinghausen und Herten zu einer Beratungslücke führen.

Die beantragten Mittel sollen die anfallenden Personal- und Sachkosten für einen Berater decken. Durch die Förderung des Kreises sollen zumindest bereits abgebrochene Beratungsfälle wieder aufgenommen und fortgeführt werden können, während die Aufnahme von Neufällen nur in geringem Maße möglich ist. Der Beschluss wurde im Kreisausschuss einstimmig angenommen.

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