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Beschlussvorlage

Zuschuss zu den Personalkosten für die Betreuung von Hörgeschädigten an den Förderverein für hör- und sprachgeschädigte Mitbürger im Kreis Recklinghausen

50/077 15.11.2004 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Dem Kreistag wird vorgeschlagen, dem Förderverein für hör- und sprachgeschädigte Mitbürger im Kreis Recklinghausen e. V. für das Jahr 2005 einen Personalkostenzuschuss in Höhe von 70.760 Euro zu gewähren. Die Mittel dienen dem Betrieb des Gehörlosenzentrums, welches als einzige Beratungsstelle für hör- und sprachgeschädigte Menschen das gesamte Kreisgebiet abdeckt.

Die finanzielle Unterstützung der Personalkosten durch den Kreis besteht seit 1991. Seit 1994 trägt der Kreis die Kosten für 1,5 hauptberufliche Fachkräfte, wobei eine halbe Stelle über den LWL finanziert wird. Der verbleibende Zuschuss des Kreises wird für die restlichen Personalkosten verwendet. Nachdem die Fördermittel nach einem Beschluss aus dem Jahr 1998 für den Zeitraum von 1999 bis 2003 festgeschrieben worden waren, ist für das Jahr 2005 ein neuer Beschluss erforderlich. Da eine detaillierte Entscheidung über die weitere Förderung erst im Jahr 2005 getroffen werden kann, sieht die Vorlage vor, die Mittel für das Haushaltsjahr 2005 in der bisherigen Höhe beizubehalten. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind bereitgestellt.

Parallel dazu plant die Verwaltung, im ersten Halbjahr alle Förderungen, die auf den Zuwendungsrichtlinien basieren, auf die Grundlage von Leistungsvereinbarungen zu überprüfen. Diese sollen ab dem 1. Januar 2006 gelten. Ein entsprechender Beschlussvorschlag wird dem Kreissozial- und Gesundheitsausschuss vorgelegt.

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