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Beschlussvorlage

Änderung der Richtlinien des Kreises Recklinghausen zur Durchführung des Beförderungsdienstes für Rollstuhlfahrer

50/078 15.11.2004 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage 50/078 wird eine Änderung der Richtlinien des Kreises Recklinghausen zur Durchführung des Beförderungsdienstes für Rollstuhlfahrer vorgeschlagen. Ziel der Anpassung ist es, die Regelungen an das ab dem 1. Januar 2005 geltende Sozialgesetzbuch (SGB XII) anzupassen und die Vergütung der Behindertenfahrdienste neu zu regeln.

Die Änderung des Paragrafen 1 bezieht sich auf die gesetzlichen Grundlagen der Eingliederungshilfe. In Paragraf 12 wird eine neue Vergütungsstruktur eingeführt, die rückwirkend zum 1. Juli 2004 in Kraft treten soll. Den Betreibern der Fahrdienste wird eine Dienstleistungspauschale von 18,00 Euro pro Fahrt gewährt, welche die ersten 10 besetzten Kilometer abdeckt. Für jeden weiteren besetzten Kilometer wird ein Betrag von 1,35 Euro vergütet.

Die Verwaltung begründet die Neuregelung damit, dass die bisherige Koppelung der Entgelte an die Taxentarife die veränderten Rahmenbedingungen nicht ausreichend berücksichtigt. Als Ursache werden unter anderem der Wegfall von Zivildienstleistenden und die daraus resultierenden höheren Personalkosten durch den Einsatz von Hilfskräften angeführt. Zudem werden die höheren Anschaffungs- und Betriebskosten für speziell ausgestattete Fahrzeuge sowie die fehlende Abrechnung von Wartezeiten genannt. Um die Aufrechterhaltung des Dienstes zu gewährleisten, wird die Anpassung als notwendig dargestellt. Für das Haushaltsjahr 2005 sind hierfür Mittel in Höhe von 85.000 Euro eingeplant.

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