Besetzung der Trägerversammlung und des Fachbeirates der Arbeitsgemeinschaft Kreis Recklinghausen (SGB II)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 50/082 regelt die Besetzung der Trägerversammlung sowie des Fachbeirates der Arbeitsgemeinschaft Kreis Recklinghausen (SGB II). Grundlage für die Einrichtung dieser Arbeitsgemeinschaft ist ein am 30. November 2004 unterzeichneter Vertrag nach § 44b SGB II.
Die Trägerversammlung ist für die strategischen Leitlinien der Arbeitsgemeinschaft zuständig. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem der Abschluss von Zielvereinbarungen mit der Geschäftsführung, die Finanzplanung, die Personalplanung sowie die Entscheidung über die Standorte und deren Aufgaben. Die Trägerversammlung setzt sich aus zehn stimmberechtigten Mitgliedern zusammen, wobei der Kreis Recklinghausen zwei Vertreter stellt. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den Landrat und den Kreisdirektor als Vertreter des Kreises zu entsenden, wobei für die Vertretung im Falle der Abwesenheit zwei weitere Personen benannt wurden.
Zusätzlich zur Trägerversammlung wird ein Fachbeirat mit beratender Funktion eingerichtet. Dieser soll die Trägerversammlung insbesondere bei Maßnahmen zur Beschäftigung und Integration gemäß § 14 SGB II unterstützen. Die Besetzung des Fachbeirates umfasst Vertreter verschiedener Gruppen, darunter die kreisangehörigen Städte, Personalräte, Wohlfahrtsverbände, die Agentur für Arbeit, die Industrie- und Handelskammer sowie die Kreishandwerkerschaft. Der Kreis Recklinghausen ist im Fachbeirat mit zwei Stimmen vertreten, wobei die Bestimmung der entsprechenden Vertreter Gegenstand der Vorlage ist.
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