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Beschlussvorlage

Aufhebung der Richtlinien des Kreises Recklinghausen über die Zuwendungen im Bereich der Sozialhilfe

50/084 03.01.2005 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 50/084 sieht die Aufhebung der Richtlinien des Kreises Recklinghausen über die finanziellen Zuwendungen im Bereich der Sozialhilfe an die Verbände der freien Wohlfahrtspflege zum 31. Dezember 2005 vor. Dem Kreistag wird vorgeschlagen, die seit November 1978 bestehenden Regelungen, die unter anderem Zuschüsse und Darlehen für städteübergreifende Einrichtungen und Maßnahmen zur Erfüllung sozialer Aufgaben regelten, zu beenden.

Nach Angaben der Verwaltung sind viele der ursprünglich für dieses Regelwerk maßgeblichen Förderungen bereits entfallen. So wurde beispielsweise die Anreizfinanzierung für den Bau von Alten- und Pflegeheimen bereits 1996 eingestellt. Zudem wurden im Zuge der Haushaltskonsolidierung im Jahr 1993 die Bezuschussungen eingefroren. Durch Zuständigkeitsänderungen, wie die Übertragung des Bereichs des betreuten Wohnens für Menschen mit geistigen Behinderungen an den Landschaftsverband zum 1. Juli 2003, sind zudem Teile der bisherigen Richtlinien aus dem Anwendungsbereich des Kreises herausgefallen.

Für die Zeit ab dem 1. Januar 2006 sollen verbleibende Förderungen durch andere Regelungen abgewickelt werden. Vorgesehen ist hierbei die Nutzung von individuell abzuschließenden Vereinbarungen mit den Leistungsträgern. Diese Vorgehensweise entspricht der Praxis in anderen sozialen Bereichen und wurde zudem durch den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes im Herbst 2004 angeregt. Für die Gewährung von Darlehen an Behinderteneinrichtungen müssen gegebenenfalls separate Regelungen getroffen werden.

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