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Beschlussvorlage

Personalkostenzuschuss für die Beratungsstelle für Hörbehinderte in Recklinghausen des Fördervereins für hör-sprachgeschädigte Mitbürger im Kreis Recklinghausen e. V.

50/087 10.08.2005 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 50/087 sieht die Fortführung des Personalkostenzuschusses für den Förderverein für hör-sprachgeschädigte Mitbürger im Kreis Recklinghausen e. V. vor. Mit Beginn des Jahres 2006 soll mit dem Träger eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen werden, um die Finanzierung der Beratungsstelle für Hörbehinderte sicherzustellen.

Der bisherige Zuschuss in Höhe von 70.760,00 Euro pro Jahr für 1,5 Fachkräfte soll ab dem 1. Januar 2006 auf 90.000,00 Euro pro Jahr angehoben werden. Für das Jahr 2007 ist eine weitere prozentuale Anpassung vorgesehen, die sich an den Tarifabschlüssen im öffentlichen Dienst des Vorjahres orientiert.

Die Verwaltung begründet diesen Antrag mit der Notwendigkeit, die Grundversorgung der Beratungsstelle aufrechtzuerhalten. Das Gehörlosenzentrum verzeichnet eine Ausweitung der Nutzergruppen, insbesondere durch die Betreuung von taubblinden sowie hochgradig schwerhörigen Menschen. Gleichzeitig führen steigende Lohnkosten und veränderte Rahmenbedingungen im Integrationsbereich zu einem höheren Finanzierungsbedarf. Da die bisherigen Richtlinien zur Förderung durch den Kreistag zum Jahresende 2005 aufgehoben wurden, soll die weitere Unterstützung über die geplante Vereinbarung mit dem Leistungsträger geregelt werden. Ein Wegfall der Förderung würde die Fortführung des Beratungsangebots durch den Träger gefährden.

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