Einstellung von Förderungen nach Aufhebung der ''Richtlinien des Kreises Recklinghausen über die Zuwendungen im Bereich der Sozialhilfe an die Verbände der freien Wohlfahrtspflege''
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 50/088 sieht die Einstellung der Darlehensgewährung für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie für Einrichtungen für Behinderte zum 1. Januar 2006 vor. Diese Maßnahme erfolgt im Zuge der Aufhebung der Richtlinien des Kreises Recklinghausen über die Zuwendungen im Bereich der Sozialhilfe an die Verbände der freien Wohlfahrtspflege.
Bisher gewährte der Kreis gemäß den entsprechenden Richtlinien zinslose Darlehen mit einer Tilgungsrate von zwei Prozent in Höhe von zehn Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Grundlage für diese freiwilligen Leistungen basierte auf verschiedenen Beschlüssen des Kreistags aus den Jahren 1982 bis 1996. Der Kreistag hatte bereits im Februar 2005 die Abschaffung dieser Richtlinien sowie den Abschluss von Vereinbarungen mit den Leistungsträgern für verbleibende Förderungen beschlossen.
Die Verwaltung führt aus, dass nach aktuellem Kenntnisstand kein anderer Kreis in Nordrhein-Westfalen Darlehen für Bau- und Einrichtungsmaßnahmen von Trägern behindertengerechter Einrichtungen gewährt. Ein besonderer Bedarf an stationären Plätzen im Behindertenbereich, der eine Sonderregelung rechtfertigen würde, ist nicht bekannt. Zudem wurden die Planungsaufgaben und Bedarfsermittlungen im Behindertenbereich bereits nach einem Gutachten ersatzlos gestrichen. Die Finanzierung der Bauvorhaben soll künftig über den freien Kapitalmarkt erfolgen. Die Verwaltung empfiehlt, die Förderung der genannten Baumaßnahmen ersatzlos entfallen zu lassen.
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