Sonstige Beihilfen des Kreises Recklinghausen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 50/089 sieht vor, die jährlichen Zuschüsse des Kreises Recklinghausen an Blindenvereine ab dem 1. Januar 2006 einzustellen. Die bisherigen Zahlungen erfolgten im Rahmen von Richtlinien als jährlicher Zuschuss zum Weihnachtsfest.
Die finanzielle Unterstützung für diese Organisationen wurde in den 1960er Jahren als freiwillige Leistung nach Maßgabe des Haushaltsbuches beschlossen. Im Zuge der Haushaltskonsolidierung wurde der entsprechende Haushaltsansatz bereits im Jahr 1993 auf 1.000 DM, was 510 Euro entspricht, reduziert. Aktuell werden aus dieser Haushaltsstelle Zuschüsse für Weihnachtsfeiern an zwei bis drei Antragstellende gezahlt, wobei die Verteilung der Mittel anteilig nach den jeweiligen Teilnehmerzahlen erfolgt.
Die Verwaltung stellt fest, dass vergleichbare Zuwendungen in keinem anderen sozialen Bereich des Kreises geleistet werden. Mit dem Wegfall der Richtlinien als Zahlungsgrundlage wird vorgeschlagen, den entsprechenden Kreistagsbeschluss aufzuheben und die Mittel ab dem Jahr 2006 nicht mehr in den Haushalt einzustellen. Die vorliegende Vorlage wurde im Beratungsverfahren einstimmig mit Ja beantwortet.
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