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Beschlussvorlage

Zuwendungen an die Verbände der freien Wohlfahrtspflege

50/090 27.07.2005 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 50/090 sieht vor, die allgemeinen Zuschüsse an die Wohlfahrtsverbände im Kreis Recklinghausen ab dem 1. Januar 2006 einzustellen. Bisher wurden den Verbänden der Arbeiterwohlfahrt, der Caritas, des Diakonischen Werks, des Deutschen Roten Kreuzes und des Paritätischen jährliche Mittel für allgemeine Aufgaben gewährt, die ursprünglich der Einrichtung und Führung von Kreisgeschäftsstellen dienten.

Die Verwaltung begründet den Vorschlag damit, dass die Verbände ihre Aufgaben heute gebündelt wahrnehmen und durch eigene Kreisgeschäftsstellen organisatorisch so aufgestellt sind, dass die Grundlage für eine pauschale Bezuschussung ohne konkrete Zweckbestimmung entfallen sei. Zudem wird auf die Haushaltslage des Kreises verwiesen.

Aufgrund der besonderen Organisationsstruktur des Paritätischen, der als Außenstelle eines Landesverbandes keine Regiekosten über die Mitgliedsorganisationen verrechnen kann, sieht die Vorlage eine Ausnahme vor. Für diesen Verband soll ein gekürzter allgemeiner Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro fortgeführt werden. Die Finanzierung soll über eine Vereinbarung geregelt werden. Die verbleibenden Förderungen der anderen Verbände sollen ab 2006 durch individuelle Vereinbarungen mit den jeweiligen Leistungsträgern abgewickelt werden. Die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände hatte in einer Stellungnahme die Notwendigkeit der Mittel für koordinierende Aufgaben, wie etwa die Mitarbeit in Gremien zur Psychiatriekoordination oder zur Altenhilfe, angeführt.

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