Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Finanzierung von Wohngemeinschaften für demenziell erkrankte, ältere Menschen

50/092 27.08.2005

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 50/092 befasst sich mit der Finanzierung von ambulant betreuten Wohngemeinschaften für ältere Menschen mit Demenzerkrankungen im Kreis Recklinghausen. Der Kreis befürwortet diese Wohnform unter der Voraussetzung, dass die Kosten, die Qualität und die Wirtschaftlichkeit der Betreuungsleistungen in einer Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung geregelt sind. Eine wesentliche Bedingung für die Kostenübernahme ist, dass die Gesamtkosten eines Platzes in einer Wohngemeinschaft die Kosten eines Heimpflegeplatzes der gleichen Pflegestufe nicht wesentlich überschreiten dürfen. Zudem muss die Heimpflegebedürftigkeit durch den ärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes festgestellt werden.

Ambulant betreute Wohngemeinschaften bieten eine Alternative zur stationären Unterbringung, indem Bewohner als Mieter in Wohnungen leben und durch ambulante Pflegedienste versorgt werden. Ziel ist ein selbstbestimmtes Wohnen, wobei die Pflegeleistungen durch die Bündelung der Ansprüche der Bewohner eine 24-Stunden-Betreuung ermöglichen können.

Die Vorlage weist darauf hin, dass bestehende Angebote im Kreis, wie etwa durch die Autonomia GmbH, derzeit Kosten verursachen, die über die Kosten eines Heimplatzes liegen. Um die Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten, plant der Kreis die Festlegung eines Regelbedarfs für Leistungskomplexe, wobei Synergieeffekte im hauswirtschaftlichen Bereich berücksichtigt werden sollen. Damit soll die Transparenz der Kosten und die Überprüfbarkeit der Versorgungsqualität sichergestellt werden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 186 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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