Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Erweiterung und Übernahme der Verantwortung für die ARGE Kreis Recklinghausen

50/093 31.08.2005 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Kreistag plant, die Führung und Verantwortung innerhalb der mit der Bundesagentur für Arbeit gebildeten Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Kreis Recklinghausen zu übernehmen. Im Rahmen einer Beschlussvorlage wird die Verwaltung beauftragt, den öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Bundesagentur für Arbeit neu zu verhandeln. In diesen Prozess sollen auch die kreisangehörigen Städte einbezogen werden.

Ein wesentlicher Bestandteil der Neuregelung ist die Sicherstellung klarer Verantwortlichkeiten in der Trägerversammlung der ARGE, wobei das entscheidende Stimmrecht zugunsten des Kreises Recklinghausen vereinbart werden soll. Zudem soll die Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft gestärkt werden. Dies umfasst eine klare Entscheidungsbefugnis im operativen Geschäft, die vollständige Weisungsbefugnis über das von den Trägern bereitgestellte Personal sowie die Verantwortung für die Mittelverwendung.

Trotz der angestrebten Stärkung der Geschäftsführung wird die Verwaltung angewiesen, der bestehenden Rahmenvereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, der Bundesagentur für Arbeit und den kommunalen Spitzenverbänden nicht beizutreten. Stattdessen sollen im Rahmen der Vertragsneufassung eindeutige Regelungen zu den Umfang und Inhalt der Weisungs- und Verantwortungsbereiche der jeweiligen Träger festgelegt werden. Ziel ist es, die Gewährleistungsverantwortung der Bundesagentur für Arbeit inhaltlich hinreichend zu bestimmen und zu begrenzen, um eine einseitige Bindung der Arbeitsgemeinschaft an die Auffassungen eines einzelnen Trägers zu verhindern.

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