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Beschlussvorlage

Änderung der Richtlinien des Kreises Recklinghausen zur Durchführung des Beförderungsdienstes für Rollstuhlfahrer

50/094 11.11.2005 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 50/094 sieht eine Änderung des § 5 der Richtlinien des Kreises Recklinghausen zur Durchführung des Beförderungsdienstes für Rollstuhlfahrer vor. Mit der Änderung soll der räumliche Geltungsbereich der Fahrgutscheine erweitert werden.

Bisher war die Nutzung der Fahrgutscheine auf Fahrten innerhalb des Wohnortes, des Kreises Recklinghausen sowie in die an den Kreis angrenzenden Städte und Gemeinden beschränkt. Die Neuregelung ermöglicht die Inanspruchnahme des Beförderungsdienstes auch außerhalb dieser Gebiete, sofern die Fahrten der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft dienen. Als Beispiele für eine solche Nutzung werden der Besuch von Sport-, Kultur- oder sonstigen Veranstaltungen sowie der Besuch von Verwandten oder Bekannten angeführt. Um längere Strecken abzudecken, können Fahrgutscheininhaber mehrere Gutscheine gleichzeitig für eine einzelne Fahrt einsetzen.

Ausgenommen von der erweiterten Nutzung bleiben Fahrten zu Arztbesuchen sowie Fahrten zu Urlaub- oder Kurorten. Laut der vorliegenden Erläuterungen entstehen durch die Anpassung keine Mehrkosten im Haushalt, da sich die Anzahl der auszustellenden Fahrgutscheine nicht verändert. Die Änderung der Richtlinie ist zum 1. Januar 2006 in Kraft zu setzen. Die Vorlage wurde im Beratungsverfahren einstimmig befürwortet.

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