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Beschlussvorlage

Personalkostenzuschuss für den ''Verein ärztliche Beratungsstelle gegen Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern e.V. '' (Richtlinie des Kreises Recklinghausen über die Zuwendung im Bereich der Sozialhilfe)

50/100 09.02.2006 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 50/100 sieht die Fortführung der bisherigen Verfahrensregelung für den Personalkostenzuschuss des Vereins ärztliche Beratungsstelle gegen Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern e.V. vor. Die Regelung soll über den 30. Juni 2006 hinaus Bestand haben und basiert auf einer pauschalierten, nicht fallbezogenen Bezuschussung.

Grundlage für die Entscheidung sind die Ausführungen aus einer Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses vom November 2005 sowie ein Bericht für das Jahr 2004 und eine Tätigkeitsstatistik für das Jahr 2005. Laut der Verwaltung haben sich der Inhalt, der Umfang sowie die Arbeitsweise der Beratungsstelle nicht grundlegend verändert.

Die Entscheidung für eine pauschale Förderung begründet sich mit der Besonderheit der Zielgruppe. Da ein Teil der Ratsuchenden als Selbstmelder anonym beraten werden möchte, wird eine fallbezogene Mittelzuweisung als erschwert dargestellt. Die Verwaltung vertritt den Standpunkt, dass die freiwillige Leistung inhaltlich weiterhin unterstützt werden soll, um die Arbeitsfähigkeit der Beratungsstelle nicht zu gefährden. Im Rahmen der Vereinbarung mit dem Leistungserbringer wurde zudem festgelegt, dass künftig eine regelmäßige, unaufgeforderte Berichtspflicht umgesetzt wird.

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